Das Veterinäramt SÜW teilt mit, dass diese Pflicht in SÜW und Landau aufgrund der aktuellen Lage und der aktualisierten Risikobewertung durch das Landesuntersuchungsamt RLP zunächst nicht weiter verlängert wird.
Die regionalen Gegebenheiten, insbesondere, dass es keine größeren Gewässer gibt und bisher auch keine betroffenen Wildvögel an der SÜW oder in LD zu verzeichnen waren, stellen sich anders dar als in anderen Landesteilen. Andernorts haben Landkreise oder kreisfreie Städte einen deutlich höheren Anteil an Oberflächengewässer oder mehr Flächen entlang der großen Flüsse. Und damit mehr Risiko für den Eintrag der Tierseuche durch Zugvögel.
Kreis GER verlängert 15. Dezember.
Der Landkreis GER hat seine Verfügung zur Vogelgrippe verlängert. So wird die seit 12. November geltende Aufstallungspflicht bis zunächst 15. Dezember verlängert. Eine weitere Verlängerung ist möglich.
Aufstallung bedeutet, dass die Tiere ausschließlich entweder in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf zu halten sind. Gesicherter Auslauf bedeutet, dass er mindestens nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bedeckt ist, zum Beispiel einer undurchlässigen Folie oder einem Vlies, und der Auslauf zu den Seiten hin sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln begrenzt ist, zum Beispiel mit einem Netz. Text. rw.
Im Netz.