Damit können Güter, die wegen niedriger Pegelstände nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraße transportiert werden können, weiterhin leichter auf der Straße befördert werden. Die bisherige Regelung war bis zum heutigen 30. September befristet.
„Das Niedrigwasser stellt die Unternehmen weiterhin vor Herausforderungen. Mit der Verlängerung halten wir zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße offen und geben der Wirtschaft Planungssicherheit für die kommenden Wochen“, so Staatssekretär Markus Wolf.
Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins oder daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Sie umfasst auch Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit diesen Transporten verbunden sind.
„Solange die Binnenschifffahrt weiterhin nur eingeschränkt transportieren kann, brauchen wir flexible Lösungen. Wir wollen dazu beitragen, Lieferketten zu sichern und Versorgungsengpässe zu vermeiden“, so Wolf abschließend.
Fast ganz Deutschland führt Fahrverbot wieder ein. Ausnahmen.
In fast allen Bundesländern greift ab morgen, Donnerstag, wieder das Fahrverbot. Lediglich BaWü, NRW und RLP verlängern es vorerst bis Ende Oktober.
Die grundsätzliche Regelung.
Von 0 bis 22 Uhr dürfen sonntags keine Lkws über 7,5 Tonnen, mit einigen Ausnahmen etwa für Lebensmittel, auf den meisten deutschen Autobahnen unterwegs sein. Und in den Monaten Juli und August gibt es zusätzlich dazu ein Samstags-Fahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen von 7 bis 20 Uhr, gemäß der Ferienreiseverordnung. Text. sp. Symbolfoto. Netz.